Bei Vermietung und Verpachtung gilt, wie bei Verkauf von Immobilien das sog. "Bestellerprinzip" , nur dass ein Vermieter der die Dienstleistungen eines Maklers in Anspruch nimmt, nicht nur anteilig, sondern vollständig für dessen Honorar aufkommen muss.
Wir haben ein Konzept entwickelt, dass den zeitintensiven Vermietungsprozess in einzelne Schritte aufgliedert um unseren Auftraggebern, zum einen aufzuzeigen welche Leistungen bis zum Abschluss eines neuen Mietvertrages erbracht werden, zum anderen um nachvollziehbar darzustellen, wie sich das Honorar zusammensetzt.
Auch hier versuchen wir ein möglichst umfassendes Angebot zu bieten und kümmern uns bei Bedarf mit unserem "technischen Immobilienservice" um anstehende Reparaturen und Renovierungsarbeiten. Bitte beachten Sie hierzu den Abschnitt "Renovierung und Modernisierung".
Wir erstellen Ihnen gerne ein unverbindliches und individuelles Angebot für Ihr Vermietungsvorhaben.... Sie werden feststellen, dass die Kosten in Relation zum Aufwand niedriger sind als Sie erwarten.
Übrigens sind unsere Dienstleistungen bei Vermietung und Verpachtung i.d.R. steuerlich absetzbar.